RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung Heidelberg zu Sorgerecht/ Väter

Seit Mitte der 90er steigt die Zahl der Kinder
von nicht miteinander verheirateten Eltern deutlich an. In der
Mehrheit der Fälle kümmern sich Vater und Mutter ohne Trauschein
nicht weniger verantwortungsvoll um den Nachwuchs als Ehepaare.
Rechtlich besteht dennoch ein Unterschied, der sich per beidseitiger
Sorgeerklärung bereits aufheben lässt. Das neue Gesetz zur Stärkung
des Sorgerechts unverheirateter Väter greift im Streitfall. Bisher
hatte hier die Mutter eine starke rechtliche Position. Der
Gesetzgeber bezieht nun – gedrängt von entsprechenden Urteilen des
Europäischen Gerichtshofs – eindeutig Stellung für das schwächste
Glied in Konflikt-Beziehungen: das Kind. Dies hat grundsätzlich
Anrecht auf Kontakt mit beiden Elternteilen; die Mutter kann den
Umgang nur verwehren, wenn wirklich driftige Gründe gegen den Vater
vorliegen. Das Gesetz schärft das Bewusstsein beider Elternteile, mit
einem Kind Rechte und Pflicht einzugehen – und macht klar, dass diese
geteilt werden müssen. Es kommt nun auf die Jugendämter an, dies
zerstrittenen Paaren auch deutlich zu machen – damit es zum Wohle
aller Beteiligten, zu psychisch zermürbenden Gerichtsverhandlungen
gar nicht mehr kommen muss.

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