Rupprecht: AvH und DAAD werden in Wissenschaftsfreiheitsgesetz aufgenommen

An diesem Donnerstag wird im Deutschen Bundestag in
2./3. Lesung über das gemeinsam von CDU/CSU und FPD iniitierte
Wissenschaftsfreiheitsgesetz für die außeruniversitären
Wissenschaftseinrichtungen entschieden. Hierzu erklärt der bildungs-
und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Albert Rupprecht:

„Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die
Alexander-von- Humboldt-Stiftung (AvH) gehören als
Wissenschaftsorganisationen mit ins Wissenschaftsfreiheitsgesetz.
Durch Stipendien für Studierende, Doktoranden und Hochschullehrer
erfüllen sie eine wesentliche Funktion im Wissenschaftssystem. Durch
die Alexander-von-Humboldt-Professur werden gar exzellente
Wissenschaftler aus dem Ausland langfristig für Deutschland gewonnen.
Daher brauchen auch diese beiden Organisationen bestmögliche
Rahmenbedingungen. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung werden wir morgen im
Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages beschließen.“

Hintergrund:

Durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz werden in Nachfolge der
Wissenschaftsfreiheitsinitiative aus dem Jahr 2008 den großen
deutschen außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen wie der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft
(MPG) oder der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) besonders
wissenschaftsadäquate Rahmenbedingungen gewährt. So werden für diese
Organisationen in den Bereichen Haushalt, Personal, Ausgründungen und
Bauverfahren mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gegenüber der
allgemeinen Verwaltung umgesetzt. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz
ist zugleich ein zentrales wissenschaftspolitisches Projekt des
Koalitionsvertrages der christliche-liberalen Koalition.

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