Flosbach/Tillmann: Koalition liefert beim Thema Steuervereinfachung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute das Steuer-vereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Hierzu
erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige
Berichterstatterin, Antje Tillmann: „Die Koalition arbeitet
konsequent die steuerpolitische Vorhabenliste ab. Nun wird beim Thema
Steuervereinfachung geliefert. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz
befreien wir jetzt vor allem diejenigen Steuerzahler von unnötiger
Bürokratie, die ihre Steuererklärung noch selber machen. Der
Papierkram wird deutlich reduziert, die Steuererklärung kann künftig
einfacher und schneller erledigt werden. Zugleich entlasten wir
Arbeitnehmer und Familien mit Kindern steuerlich um jährlich 590
Millionen. Euro. Auch Unternehmen werden vom
Steuervereinfachungsgesetz profitieren. Der Bürokratieaufwand für
Unternehmen wird um 4 Milliarden Euro pro Jahr reduziert. Das
Steuervereinfachungsgesetz zeigt einmal mehr: Diese Koalition hält,
was sie verspricht. Das Steuervereinfachungsgesetz kann nun wie
geplant am 9. Juni 2011 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung
verabschiedet werden. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist
für den 8. Juli 2011 vorgesehen. Das Steuervereinfachungsgesetz kann
also schon im Sommer im Bundesgesetzblatt stehen. Das schafft
frühzeitig Rechtssicherheit für Steuerzahler, Berater und
Verwaltung.“ Zum Hintergrund: Das Steuervereinfachungsgesetz 2011
enthält u.a. folgende Maßnahmen:

– Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf
1.000 Euro werden weitere 550.000 Arbeit-nehmer vom
Einzelnachweis der Werbungskosten befreit. Für insgesamt 21,6
Millionen Arbeitnehmer wird dann kein Einzelnachweis mehr
erforderlich sein. Der erhöhte Arbeit-nehmer-Pauschbetrag ist
rückwirkend ab 2011 anzuwen-den (beim Lohnsteuerabzug erstmals
ab Dezember 2011 mit entsprechend voller Wirkung für das volle
Jahr 2011). Die Arbeitnehmer werden damit um 330 Millionen Euro
entlastet.
– Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird
deutlich vereinfacht, da es ab 2012 auf die persönlichen
Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit,
Krankheit oder Behinderung) nicht mehr ankommt. Damit entfällt
eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr Familien
mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit
verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.
– Bei der Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen entfällt
auch bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze.
Die bislang erforderlichen aufwändigen Ermittlungen und
Erklärungen werden ab 2012 nicht mehr nötig sein. Dies entlastet
Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.

Daneben enthält der Gesetzentwurf weitere effektive
Vereinfachungsmaßnahmen wie beispielsweise die umsatzsteuerliche
Gleichstellung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung, die
Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte oder die
Möglichkeit einer zusammengefassten Steuererklärung für zwei Jahre
für nicht unternehmerisch tätige Steuerzahler. In dem Ende letzten
Jahres von der christlich-liberalen Koalition beschlossen
Steuervereinfachungspaket wurden über die o.g. Maßnahmen hinaus noch
weitere wichtige Vorhaben zur Steuervereinfachung vereinbart wie
beispielsweise

– das Ziel einer besseren Harmonisierung der steuerrechtlichen und
sozialrechtlichen Vorschriften,
– eine Vereinfachung des steuerlichen Reisenkostenrechts,
– sowie mittelfristig weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des
Unternehmensteuerrechts.

Diese Vorhaben werden wir nach der parlamentarischen Sommerpause
entschlossen anpacken.

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