Rupprecht/Schipanski: Dem wissenschaftlichen Nachwuchs eine noch bessere Perspektive geben

Am Mittwoch findet im Bundestagsauschuss für
Bildung und Forschung eine Anhörung zur Evaluation des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. Dazu erklären der bildungs-
und forschungspolitisch Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert
Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski
vorab:

„Lösungen für die großen Herausforderungen der Zukunft erforscht
nicht, wer seine eigene vertragliche Zukunft Monat für Monat in Frage
gestellt sieht.

Die Unionsfraktion empfiehlt Hochschulen und
Forschungseinrichtungen dringend, befristete Arbeitsverträge für
wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Regel auch an die Laufzeit
der Vertragsgrundlage zu knüpfen – sei es ein Forschungsprojekt, eine
Promotion oder ein Qualifizierungsziel. Ist dies im Einzelfall nicht
möglich, brauchen junge Wissenschaftler, die ein Qualifizierungsziel
verfolgen, bei guter Leistung zumindest Planungssicherheit auf Basis
einer Zielvereinbarung und Folgeverträgen bis dorthin.

Vor allem Hochschulen bieten Nachwuchsforscherinnen und -forschern
zu oft nur Teilzeitverträge oder Verträge mit einjähriger oder noch
kürzerer Laufzeit an. Sie geben also zu selten die Verlässlichkeit
weiter, die wir im Bund den Hochschulen mit den seit sieben Jahren
wachsenden Mitteln bieten.

Außerdem fordern wir die Länder auf, im Rahmen der Ziel- und
Leistungsvereinbarungen, die sie mit den Hochschulen schließen, dafür
zu sorgen, das Stellensplitting in Einheiten von weniger als einer
halben Stelle zu unterlassen. Halbe Stellen sind ein Mittel, um
familiären und anderen privaten Bedürfnissen Rechnung zu tragen oder
eine begrenzte Aufgabe zu übertragen. Sie sind nicht dazu gedacht,
die Zahl der Stellen zu verdoppeln, indem von den
Teilzeitmitarbeitern faktisch Vollzeitarbeit erwartet wird. Nur so
können Doktoranden und Post-Doktoranden ihren Lebensunterhalt
bestreiten und sich voll auf die Forschung konzentrieren.

Ferner sehen wir die Notwendigkeit, dass die
Hochschulrektorenkonferenz einen Leitfaden für die
Beschäftigungspraxis des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeitet,
der das berechtigte Bedürfnis von Nachwuchswissenschaftlern nach
Planungssicherheit bei Leistung mit den Bedürfnissen des
Wissenschaftssystems zu einem guten Ausgleich bringt. Leitschnur
sollte sein, die Verlässlichkeit, die der Bund mit seinen Mitteln für
die Hochschulen im Rahmen etwa des Hochschulpaktes, der
Exzellenzinitiative oder des Qualitätspaktes Lehre leistet, auch in
angemessener Weise an die Mitarbeiter weiterzugeben.

Die CDU/CSU-Fraktion bleibt ein verlässlicher Partner für junge
Wissenschaftler in Deutschland. Schließlich spielt der
wissenschaftliche Nachwuchs eine zentrale Rolle, wenn es darum geht,
die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu
sichern.“

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragte die
Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH mit der Evaluierung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das im April 2007 in Kraft
getreten ist. Die im März 2011 vorgelegte Studie offenbarte Probleme
sowohl in der Befristungspraxis der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen bei Doktoranden und Post-Doktoranden als auch
in der wachsenden Zahl sehr kurz befristeter Verträge und vielfach
unterteilter Stellen.

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