Die Bundesregierung hat am Donnerstag einen Bericht
über die Erfahrungen mit der Wissenschaftsfreiheitsinitiative
vorgelegt. Mit der Wissenschaftsfreiheitsinitiative sind 2009 größere
Spielräume für die außeruniversitären Forschungsorganisationen –
zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2011 – eingeführt worden.
Dazu erklärt der forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Rupprecht:
„Die Wissenschaftsfreiheitsinitiative ist ein Erfolg. Der
Erfahrungsbericht zeigt klar, dass sich die einzelnen Maßnahmen der
Initiative bewährt haben. Die außeruniversitären
Wissenschaftsorganisationen wie die Max-Planck-Gesellschaft oder die
Helmholtz-Gemeinschaft haben die gewonnene Freiheit
verantwortungsvoll genutzt. Daher wollen wir nach detaillierter
Auswertung der positiven Erfahrungen noch in diesem Jahr – wie in der
Koalition vereinbart – ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vorlegen.
Denn die Wissenschaft braucht ebenso verlässliche wie flexible
Rahmenbedingungen. Wo nötig, werden wir die bisherigen Maßnahmen
gezielt weiterentwickeln oder ergänzen. Zugleich legen wir größten
Wert auf die Feststellung, dass mehr Freiheit beim Einsatz
öffentlicher Mittel zugleich auch mehr Transparenz und Verantwortung
gegenüber Parlament und Steuerzahlern bedeutet. Daher wird das
Wissenschaftsfreiheitsgesetz auch die Bereiche Controlling und
Transparenz konsequent weiterentwickeln.
Die Wissenschaft ist dringend auf hochqualifiziertes Personal
angewiesen und muss daher attraktive Stellenangebote machen können.
Flexible Haushalte, entschlackte Bauverfahren und moderne Verfahren
bei der Auftragsvergabe ermöglichen den Wissenschaftsorganisationen
hohe Effizienz im Umgang mit Steuergeldern. Die Möglichkeiten für
Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen werden entscheidend sein
für die nationale und internationale Vernetzung der deutschen
außeruniversitären Forschung.“
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