Im Bundestag wird es offenkundig keine
brennenden Weihnachtskerzen geben. Wie die „Saarbrücker Zeitung“
(Freitagausgabe) berichtet, hat die Verwaltung kurz vor dem ersten
Advent Abgeordneten und Mitarbeiten das Anzünden von Kerzen
untersagt.
Dies geht laut Zeitung aus einem Schreiben an die Parlamentarier
„zur Advents- und Weihnachtszeit“ hervor, in dem vor der „erheblichen
Brandgefahr“ durch entzündete Kerzen gewarnt wird.
Demnach erinnert die Verwaltung daran, dass das Anzünden „von
Kerzen und Ähnlichem“ grundsätzlich verboten sei. „Zu Ihrer und zur
Sicherheit aller“ verweise man zudem nochmals auf die in der
Brandschutzordnung getroffenen Regelungen „zur Verwendung von offenem
Licht und Feuer“.
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