Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist der Meinung,
der Hartz-IV-Regelsatz müsse um 36 Euro steigen. Dazu erklärt der
sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Karl Schiewerling:
„Ständig neue Zahlenspiele produzieren zwar immer neue
Regelsatz-Höhen. Möglicherweise produzieren sie sogar neue
Begehrlichkeiten. Im Kern jedoch produzieren sie eines nicht: Eine
höhere Verfassungsmäßigkeit als die von der Bundesregierung
vorgeschlagenen Regelsätze.
Maßstab für die CDU/CSU-Fraktion bei der Neuberechnung der
Regelsätze ist die Aufgabenstellung des Bundesverfassungsgerichts.
Genau diese Aufgabenstellung hat Bundesministerin Ursula von der
Leyen in dem von ihr sorgfältigst durchgeführten Berechnungsverfahren
erfüllt. Das Ergebnis ist überaus sach- und fachgerecht, erstmals
für jedermann transparent und erfüllt ohne jegliche Abstriche die
Anforderungen unserer Verfassung und die Vorgaben des
Verfassungsgerichts.
Zudem orientiert sich das Zahlenwerk am wahren Leben und nicht an
Wunschvorstellungen von Verbänden.“
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