Schiewerling: Mehr Geld und mehr soziale Absicherung bei Minijobs

Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen
Donnerstag im Deutschen Bundestag die Einkommensgrenze für Minijobs
auf 450 Euro ab 1. Januar 2013 angehoben. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

„Mit der Anhebung der Grenze von 400 auf 450 Euro bei den Minijobs
ermöglicht die christlich-liberale Koalition auch geringfügig
Beschäftigten eine verbesserte Einkommensgerechtigkeit. Nach fast
zehn Jahren eines unveränderten Deckels bei der Verdienstmöglichkeit
besteht nunmehr die Chance auf einen Inflationsausgleich und auf
echten Reallohnzuwachs. Mit der Erhöhung wird zudem eine wichtige
Weiche für die Sozialversicherung gestellt. Künftig besteht eine
automatische Rentenversicherungspflicht für neue
Beschäftigungsverhältnisse. Dies schafft mehr soziale Sicherheit.

Mit der Anhebung der Einkommensgrenze bei den Minijobs wird
parallel auch die Grenze bei den sogenannten Midijobs von derzeit 800
auf 850 Euro angehoben. Auch dies schafft den notwendigen Raum für
den Ausgleich der allgemeinen Teuerungsrate der letzten Jahre.

Minijobs sind eine wichtige Ergänzung der Beschäftigungsformen für
unseren Arbeitsmarkt. Es sind hauptsächlich drei Gruppen, die von
dieser Beschäftigungsmöglichkeit profitieren: Zum einen insbesondere
Frauen, die neben ihrer Familienzeit eine Zusatzbeschäftigung und
Zusatz-Einkommensmöglichkeit oder auch einen schrittweisen Einstieg
zurück ins Vollerwerbsleben suchen; zum anderen Schüler und Studenten
sowie auch Rentner, die trotz ihres Ruhestandes noch zu einem kleinen
Teil im Erwerbsleben verbleiben möchten. Für diese Gruppen ist die
Form der geringfügigen Beschäftigung eine echte Chance. Eine Chance,
die gleichermaßen ermöglicht wie auch genutzt werden sollte. Auch
erfüllen Minijobs einen wichtigen Beitrag gegen Schwarzarbeit.

Minijobs bieten den Unternehmen und Betrieben ebenso etliche
Chancen für einen flexiblen Einsatz von Beschäftigung. Indes haben
Unternehmen und Betriebe in gleichem Zuge eine besondere
Verpflichtung, für eine verträgliche Balance beim Einsatz von
Minijobs und Voll- oder Teilzeitstellen zu sorgen. Der Einsatz von
Minijobs kann nicht die Basis eines Geschäftsmodells sein, sondern
ist lediglich eine sinnvolle Ergänzungsmöglichkeit für
Beschäftigung.“

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