Kinderschutz funktioniert nur ressortübergreifend –
Auch Justiz in der Pflicht
Bundesfamilienministerin Giffey hat am heutigen Mittwoch
angekündigt, einen „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern
und Jugendlichen“ einzuberufen. Dazu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine
Schön, und der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg: Nadine
Schön:
„Wir freuen uns, dass Bundesministerin Giffey das Positionspapier
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur besseren Bekämpfung sexuellen
Kindesmissbrauchs aufgegriffen hat und umsetzen will. Noch im Oktober
2018 hatte die Ministerin ein sogenanntes umfassendes Konzept gegen
Kindesmissbrauch vorgestellt, das aus lediglich drei Maßnahmen
bestand: So sollten die Institutionen des Unabhängigen Beauftragten,
des Betroffenenrats und der Kommission fortbestehen – drei wichtige
Vorhaben zwar, aber kein umfassendes Konzept. Unser Positionspapier
dagegen konkretisiert in 26 Punkten, wie die Hilfesysteme ausgebaut,
Präventionsangebote gestärkt, die Ermittler besser unterstützt und
konsequente Strafverfolgung ermöglicht werden sollen. Das hat
offensichtlich auch die Ministerin überzeugt: Ihr `Nationaler Rat´
soll genau diese Punkte in Angriff nehmen und ressortübergreifend
vorgehen. Das begrüßen wir sehr, denn nur mit einer umfassenden
Strategie können Kinder und Jugendliche wirksam vor sexuellem
Missbrauch geschützt werden.“
Marcus Weinberg:
„Es ist eine hervorragende Nachricht, dass Ministerin Giffey
unsere Forderungen nach einem deutlich stärkeren Engagement beim
Kinderschutz und bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
aufgreift und einen Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern
und Jugendlichen einberufen wird.
Wir nehmen aber auch die Bundesjustizministerin in die Pflicht.
Frau Barley muss endlich das Strafrecht verschärfen und die
Strafverfolgungsmöglichkeiten verbessern. Unser 26 Punkte-Katalog
zeigt, wie viel für das Justizministerium allein im strafrechtlichen
Bereich zu tun ist. Damit staatlicher Kinderschutz funktioniert, muss
– wie wir beispielsweise im Staufener Missbrauchsfall gesehen haben –
dringend auch die Qualität in den familiengerichtlichen Verfahren
verbessert werden. Dazu gehört vorneweg die Qualifizierung der
professionellen Akteure im Kinderschutz. Das sind die
Familienrichter, Verfahrensbeistände, psychologischen Gutachter,
Umgangspfleger, Familienrechtsanwälte und Jugendamtsmitarbeiter. Das
bedeutet erstens, dass Lehre, Ausbildungsinhalte sowie unabhängige
Ausbildungsstrukturen geschaffen bzw. verbessert werden müssen. Das
bedeutet zweitens, die Entwicklung von verbindlichen Standards für
die jeweiligen Berufsgruppen und für die interdisziplinäre
Zusammenarbeit. Und das bedeutet drittens, dass man aus Kritik und
Beschwerden lernen muss. So sollte man die Perspektiven der
Bürgerinnen und Bürger, die über Beschwerdestellen, Studien und
Online-Befragungen ermittelt werden, herangezogen werden.
Wichtig ist, dass die Bundesministerien eine ressortübergreifende
Strategie entwickeln. Alle professionellen Akteure müssen vom Kind
aus denken und nicht vom Ressort aus. Das Recht der Kinder- und
Jugendhilfe sowie das Familienrecht dürfen nicht separiert gelehrt
und angewendet werden. In diesem Sinne fordern wir die
Bundesministerien auf, eine ressortübergreifende Forschungsinitiative
aufzulegen. Zu der muss auch gehören, Exzellenzzentren aufzubauen, in
denen Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Kindergesundheit,
Rechtsmedizin, Strafrecht und Opferschutzrecht gemeinsam erforscht
und gelehrt werden. Denn klar ist: Ohne eine empirische Basis gehen
viele Maßnahmen an den Bedürfnissen des Kindes und der Familie
vorbei.“
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