Patientenvertreter, Ärzte- und Zahnärzteschaft
lehnen die von der Privaten Krankenversicherung geforderte so
genannte Öffnungsklausel ab. Auf der gemeinsamen Pressekonferenz
kündigten heute Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Bundesärztekammer (BÄK)
und die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP) Widerstand gegen
eine solche Klausel an, die zu Billigmedizin auf Kosten der Patienten
führen würde. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Theodor Windhorst,
BÄK-Vorstandsmitglied sowie Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
und DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus forderten die
Bundesregierung auf, sich eindeutig und glaubwürdig gegen die
Öffnungsklausel als „ernsthafte Gefährdung der medizinischen und
zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland“ auszusprechen.
Mit der so genannten Öffnungsklausel sollen (zahn-)ärztliche
Leistungen außerhalb der staatlich geregelten Gebührenordnungen auf
Grundlage von Separatverträgen zwischen Privatversicherern und Ärzten
abgerechnet werden. Die Private Krankenversicherung (PKV) will die
Öffnungsklausel im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ) durchsetzen, um ein wirksames
Mittel zur Patientensteuerung in den Händen zu halten. Insbesondere
will sie so ihre Gewinnmargen erhöhen. Die für die PKV elementaren
Zukunftsfragen werden nicht thematisiert. Dazu zählen die
vollständige Portabilität von Altersrückstellungen oder eine höhere
Effizienz der Krankenversicherungsunternehmen, etwa durch Vermeidung
exorbitant hoher Maklerprovisionen, kritisieren Patienten und Ärzte.
Um von ihren selbstverschuldeten Problemen abzulenken, treten die
privaten Krankenversicherungen stattdessen mit irreführenden Parolen
wie „echten Wettbewerb schaffen“ für die Öffnungsklausel ein.
„De facto wäre aber genau das Gegenteil der Fall“, so
BZÄK-Präsident Dr. Engel, „die Umsetzung einer Öffnungsklausel, die
letztendlich nichts anderes als eine `Discountklausel´ sei, führe in
der Realität zu einem ruinösem Preiswettbewerb zwischen den
Medizinern, zu weniger Behandlungsqualität durch Kostendruck und
einseitiger Abhängigkeit der vertraglich gebundenen Ärzte von der
PKV.“ „Die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit der
Ärzte würden sukzessive dem Preisdiktat und den einseitigen
Sparvorgaben der PKV zum Opfer fallen“, ergänzte DGVP-Präsident
Wolfram-Arnim Candidus.
Ärztliche Gebührenordnungen sind vom deutschen Verordnungsgeber
ganz bewusst installierte Absicherungen gegen Missbrauch von
Marktmacht und für mehr Patientenschutz. „Die Öffnungsklausel aber
hebelt diese Schutzfunktion der Gebührenordnungen aus.
`Discountklausel´ statt `Öffnungsklausel´ wäre somit der treffendere
Begriff für diese gesundheitspolitische Geisterfahrt der PKV, mit der
sie viele Patientinnen und Patienten von einer flächendeckenden
ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung auf hohem Niveau
ausschließen würde“, so BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Windhorst.
Gemeinsam müsse sachlich geprüft werden, wie durch Alternativlösungen
freier Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungsunternehmen und
Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten
medizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können.
„Das Modell Öffnungsklausel wird längst nicht von allen
Versicherungen getragen“, ergänzte Prof. Thomas Schlegel,
Rechtsanwalt für Medizinrecht. „Es vergrößert nur die Marktmacht der
großen Versicherungen, weil diese darüber Vorteile erlangen können
und somit der Wettbewerb auf Seiten der PKVen verzerrt wird“, so
Schlegel weiter.
Die Vertreter der deutschen Ärzteschaft und Zahnärzteschaft
erklärten, dass sie die Umsetzung einer Öffnungsklausel im Rahmen der
Gebührenordnungsnovellen nicht akzeptieren werden. BÄK und BZÄK seien
bereit, die drohende „Discountklausel“ mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln zu verhindern.
Pressekontakt:
Bundeszahnärztekammer:
Dipl.-Des. Jette Krämer,
Leiterin der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Telefon: 030-40005150, Fax: 030 – 400 05-159,
E-Mail: presse@bzaek.de
Bundesärztekammer
Alexander Dückers
Leiter der Pressestelle
Telefon: 030-400456700, Fax: 030 – 400 456 707,
E-Mail: presse@baek.de
Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.
Wolfram-Arnim Candidus
Präsident
Telefon: 06247-904 499 7, Fax: 06247 – 904 499 9,
E-Mail: info@dgvp.de