Schwäbische Zeitung: Ein logisches Urteil – Kommentar

Vanessas Mörder hat seine Strafe verbüßt – aber
er kommt nicht in Freiheit. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung,
die das Augsburger Landgericht gestern angeordnet hat, stützt sich
auf ein Gutachten, das dem 30-jährigen Mann eine nach wie vor extreme
Gefährlichkeit attestiert. Jenseits aller juristischen Probleme, die
das Instrument der Sicherungsverwahrung derzeit umstritten machen:
Welcher Richter hätte es verantworten können, den Mörder bei
Vorliegen einer solchen Expertise in die Freiheit zu entlassen?

Bis Mitte nächsten Jahres muss der Gesetzgeber eine Grundlage
schaffen, die allen Verfahrensbeteiligten Rechtssicherheit gibt. Sie
kann nur so aussehen: Bereits im Hauptverfahren – also mit dem Urteil
– muss die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung nach Ende der
Strafhaft eingeräumt werden.

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