Schwäbische Zeitung: Eine verdiente Ohrfeige – Kommentar

In der Regel müssen sich die Verfassungsrichter
mit sehr kniffligen Fragen beschäftigen. Das lässt sich dann auch an
der jeweiligen Urteilsbegründung ablesen, die für Nicht-Juristen erst
dann einigermaßen verständlich wird, wenn sie quasi übersetzt worden
ist.

Aber in ganz seltenen Fällen erweckt ein Urteil auch den Eindruck,
dass es dafür kein Jura-Studium gebraucht hätte. Und man wundert sich
doch sehr, dass sich das höchste deutsche Gericht überhaupt damit
befassen musste.

Das Urteil zum bayerischen Landeserziehungsgeld fällt in letztere
Kategorie. Jedes andere Ergebnis wäre absurd gewesen. Das Grundgesetz
verbietet die Ungleichbehandlung und sieht keine Sortierung in
EU-Bürger und andere vor. So einfach ist das. Die Staatsregierung hat
sich diese Ohrfeige aus Karlsruhe deshalb redlich verdient. Besser:
Sie hat geradezu darum gebettelt.

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