Welche Umstände genau den Verfassungsschutz
1986 dazu bewogen, die Überwachung von Bodo Ramelow zu starten, ist
heute schwer zu beurteilen. Dass die Behörde den Linken-Politiker bis
2013 beobachtete, ist indes nicht nachvollziehbar. Die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts ist richtig.
Die Linkspartei besitzt zwar in der Tat Flügel, die zurecht die
Aufmerksamkeit der Verfassungsschützer erregen. Wer nach den bitteren
Erfahrungen der Geschichte allen Ernstes den Weg zum Kommunismus als
politisches Ziel predigt, wie dies etwa die „Kommunistische
Plattform“ tut, hat den Konsens einer freiheitlichen Gesellschaft
verlassen. Bodo Ramelow aber gehört keiner solchen extremistischen
Strömung an. Vielmehr ist er, auch als Gewerkschafter, in der
bundesdeutschen Demokratie verwurzelt. Der Staat darf Radikale nicht
nach Belieben schalten und walten lassen und muss dazu unter
Umständen auch den Verfassungsschutz in Gang setzen. Doch
offensichtlich gegen die Falschen vorzugehen, wie im Fall Ramelow,
untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de