Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am morgigen
Freitag das Gesetz zur Förderung der Prävention beraten. Es gilt als
wahrscheinlich, dass die rot-rot-grün regierten Bundesländer es
verhindern. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und der
gesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn:
„Wir appellieren an die Bundesländer, auf ihrer morgigen Sitzung
dem Gesetz zur Förderung der Prävention im Gesundheitswesen
zuzustimmen. Das Gesetz sieht eine Anhebung der Ausgaben der
Gesetzlichen Krankenkassen für Vorbeugung und Gesundheitsförderung
auf rund 500 Millionen Euro vor.
Ziel dieses Gesetzes ist es, dass die Krankenkassen für ihre
Versicherten mehr Geld für Prävention und Früherkennung von
Krankheiten aufwenden. Mit dem Geld helfen sie ihren Versicherten,
einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu entwickeln und so
gesundheitliche Risiken – und damit verbundenes Leid – zu
verringern. Der Stärkung der Gesundheitskompetenz und
Gesundheitsvorsorge kommt auch angesichts der demografischen
Entwicklung eine herausgehobene Bedeutung zu. Wenn Menschen auch im
Alter gesund bleiben können, steigert dies ihre Lebensqualität.
Dieser Ansatz darf nicht aus rein wahltaktischen Überlegungen heraus
scheitern.
Die beabsichtigte Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die
überwiegend SPD-geführten Bundesländer wäre das falsche Zeichen. Wenn
wir an den Anfangspunkt der Diskussion zurückgehen müssten, ginge
dies zu Lasten der Versorgung der Versicherten und der
Zukunftsfestigkeit des Gesundheitssystems.“
Hintergrund:
Das Gesetz zur Förderung der Prävention wurde am 27. Juni 2013 im
Bundestag beschlossen. Es sieht neben einer Steigerung der
Kassenausgaben auf 500 Millionen Euro die Einrichtung einer
Präventionskonferenz vor, an der alle im Gesundheitswesen vertretenen
Akteure beteiligt sind. Sie soll die einzelnen Maßnahmen zur
Prävention auf Bundes- und Länderebene besser koordinieren. Ein
besonderes Augenmerk wird auf die Prävention in den Lebenswelten –
also an Schulen oder in sozialen Brennpunkten – und die
Gesundheitsförderung in den Betrieben gelegt. Die Qualität von
Vorsorgemaßnahmen soll verbessert und gesichert werden.
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