In seiner Sitzung am heutigen Mittwoch hat das
Bundeskabinett das Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des
Notdienstes von Apotheken beschlossen. Dazu erklären der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens
Spahn, und der zuständige Berichterstatter Michael Hennrich:
„Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Ein
zentraler Punkt ist die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung
von Patientinnen und Patienten. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft
so bleibt, dass gerade die Menschen in ländlichen Regionen in
Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu
bekommen. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir Maßnahmen
zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung getroffen; mit dem heute
vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz verbessern wir die
Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten.
Die Apotheken leisten mit Notdiensten einen wichtigen Beitrag
dazu, dass schnelle Hilfe auch außerhalb der regulären
Geschäftszeiten möglich ist. Dieses Engagement wurde in der
Vergangenheit nur anhand der Zahl der abgegebenen Packungen
honoriert. Insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten mit
häufigen Notdiensten und weniger abgegebenen Medikamenten hat sich
diese Entlohnung nicht bewährt. Mit dem Gesetz erhält künftig jede
Apotheke, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen vollständigen Notdienst
erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zum heutigen erhöhten
Preis pro in diesem Zeitraum abgegebener Packung.“
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