Der Strafrechtler Thomas Weigend sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, im Ergebnis bleibe der Sachverhalt aufgrund der Einstellung ungeklärt. Insofern könne man die vom Landgericht Köln bestätigte Verfügung der Staatsanwaltschaft nicht als offizielle Feststellung verstehen, dass Kardinal Woelki „nicht gelogen“ habe. „Im Gegenteil: Der plausibel begründete Verdacht, dass Kardinal Woelki einmal fahrlässig eine objektiv falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben und einmal eine objektiv falsche Aussage unter Eid vor Gericht gemacht habe, bildet gerade die Grundlage der Einstellungsverfügung.“
Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sagte, Woelkis von der Staatsanwaltschaft festgestellter Mangel an Sorgfalt sei „ein Schlag ins Gesicht der vielen Opfer“ und kirchenrechtlich eine schwere Dienstpflichtverletzung. Nach den strengen Bestimmungen zum Umgang von Bischöfen mit Missbrauchsfällen müsse nun in Rom geprüft werden, was zu tun sei. „Woelki hat die Unwahrheit gesagt – ein Verstoß auch gegen die zehn Gebote der Bibel und ein verwerfliches Handeln.“ Der Kardinal sei „moralisch völlig korrumpiert und nicht mehr glaubwürdig“.
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