Stefan Weber: Das Internet darf keinen Raum für rassistische Hetze bieten

Eigentlich nichts Neues von der AfD, wenn man sich
den Antrag anschaut. Ein Antrag, der von seiner Ausrichtung im Grunde
einer aus dem Antragsbaukastensystem ist, so wie er auch von AfD-
Fraktionen in anderen Bundesländern gestellt wird. Im Juni 2016 hatte
die AfD in Sachsen-Anhalt sogar den Antrag gestellt, dass ein
Parlament eine Normenkontrollklage gegen ein Gesetz beschließen
sollte, dass noch gar nicht existierte. Das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht, es
war noch gar nicht in Kraft getreten. Ein bisher einmaliger Vorgang.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen
Netzwerken“, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz, verpflichtet deren
Betreiber unter Androhung von Bußgeldern, Hinweise auf strafbare
Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen. Es
verpflichtet Plattformbetreiber, ein wirksames und transparentes
Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist die Reaktion des Rechtsstaates
auf die zunehmende Hasskriminalität, der Verbreitung strafbarer
Inhalte oder Falschnachrichten, sogenannten Fake News im Internet,
vor allem in den sozialen Netzwerken. Ich möchte daran erinnern, dass
Justizminister Heiko Maas in der Gesetzesdebatte darauf hingewiesen
hat, dass es vorher langwierige und wenig erfolgreiche Gespräche mit
den Plattformbetreibern über freiwillige Maßnahmen gegen
„Hasskriminalität im Netz“ gegeben hatte. Währenddessen war diese
Kriminalität in Deutschland innerhalb von zwei Jahren um über 300
Prozent gestiegen.

Deshalb ist es notwendig, Recht und Gesetz auch endlich im Netz
durchzusetzen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem
rassistische Hetze oder sonstige strafbare Äußerungen verbreitet
werden dürfen. Demokratie ist ohne das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit nicht möglich.

Es schützt zwar auch missliebige und sogar hässliche Äußerungen,
aber der Grundrechtsschutz endet dort, wo das Strafrecht beginnt.
Für strafbare Hetze, für Verleumdungen darf im Netz genauso wenig
Platz sein wie im realen Leben. Viele Menschen nutzen den anonymen
Raum des Internets, um ihren Hass und Frust loszuwerden. Dies können
wir nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit einfach dulden.
Die Grenze ist, wo die Rechte anderer Menschen verletzt werden. Die
Hasskriminalität in sozialen Netzen darf nicht überhandnehmen, besser
ist es, wenn sie sich überhaupt nichtbreitmacht.

Ein Eingriff in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz liegt auch nicht vor,
weil sich die Verpflichtung zur Löschung bereits aus geltendem Recht
wie dem § 10 des Telemediengesetzes ergibt. Besteht also der
Verdacht, dass eine Seite einen rechtswidrigen Inhalt hat, muss
entweder sofort der Zugang zu der Seite gesperrt werden oder die
jeweiligen Informationen müssen unverzüglich entfernt werden. Hier
sorgt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz letztlich für eine bessere
Erfüllung dieser Pflichten.

Warum stellt die AfD nun diesen Antrag, der das Ziel hat, eine
solche Regelung zu bekämpfen? Steht sie hier als Verteidigerin der
Grundrechte gegen eine angebliche Meinungsdiktatur, oder geht es ihr
vielmehr darum, dass ihre eigenen Protagonisten weiter ungebremst das
im Netz verbreiten dürfen, was sie unter politischer Meinungsbildung
verstehen?

So berichtete der Berliner Tagesspiegel am 09.11.2017 unter der
Überschrift „Unter Rassisten“, das die AfD-Abgeordnete Frau Fürstin
von Seyn-Wittgenstein sich aktiv als Mitglied in der Facebook-Gruppe
„Die Patrioten“ betätigt haben soll, in der ein anderes Mitglied eine
Fotomontage mit dem Bild der von den Nazis im KZ Bergen-Belsen
ermordeten Jüdin Anne Frank auf einer Pizza-Schachtel mit der
Aufschrift „Die Ofenfrische, locker und knusprig zugleich“ gepostet
habe. Was da sonst noch so verbreitet wurde, war offensichtlich so
ekelhaft, dass die Bundesgeschäftsstelle der AfD am Montag alle
Parteimitglieder aufforderte, die Gruppe zu verlassen. Wer seinen
politischen Meinungsaustausch in solcher Gesellschaft pflegt, hat
natürlich allen Grund, dieses Gesetz zu fürchten. Den Antrag der AfD
lehnen wir daher ab.

Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

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