Steinbach/Granold:Änderungen im Prostitutionsgesetz unerlässlich

Zum Expertengespräch „Mehr Schutz vor
Zwangsprostitution und Menschenhandel – Änderungsbedarf im
Prostitutionsgesetz“, das am Mittwoch durch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet wurde, erklären die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Erika Steinbach sowie die zuständige Berichterstatterin Ute Granold:

„Das Resümee der Experten war eindeutig. Zwangsprostitution und
die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen von zumeist
jungen Frauen aus Osteuropa können durch das bestehende
Prostitutionsgesetz nicht eingedämmt werden. Das Gegenteil ist
deutlich erkennbar der Fall. Nicht die betroffen Frauen werden
geschützt, sondern Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbetreiber.
Dieser Zustand ist unhaltbar.

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Menschenhandel und sexuelle
Ausbeutung haben in den zehn Jahren des Bestehens des
Prostitutionsgesetzes zugenommen. Durch die Legalisierung der
Prostitution in Deutschland hat die transnational organisierte
Kriminalität ihren Markt, den Handel mit jungen Frauen, enorm
ausgedehnt. Deutschland ist eines der Hauptzielländer in Europa.

Die Bestrafung der Freier muss daher einbezogen werden. Mädchen
und junge Frauen, die gezwungen werden sich zu prostituieren, sind
für ihre Freier erkennbar. Diese menschenverachtende Situation ist
für einen Rechtsstaat wie Deutschland beschämend. Wir müssen dringend
dagegen vorgehen.“

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