Zwar handele es sich bei der Ablösung der Staatskirchenleistungen um einen Verfassungsauftrag. Die Haushaltslage in vielen Bundesländern sei „infolge der zahlreichen Herausforderungen aber so angespannt, dass Ablösezahlungen an die Kirchen in absehbarer Zeit finanziell schlichtweg nicht darstellbar sind“. Die Länder seien sich in der Frage „sehr einig“, sagte Weil. „Auch der Bund hat aktuell sicherlich ganz andere Prioritäten“.
Am Freitag hatte die „FAZ“ berichtet, dass die Ampelkoalition im Herbst einen Gesetzesentwurf zur Ablösung der Staatskirchenleistungen vorlegen wolle. Dieser solle so ausgestaltet sein, dass die Länder im Bundesrat nicht zustimmen müssten. Die Ablösezahlungen müssten aber von den Ländern getätigt werden.
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