Sachsen-Anhalts Finanzministerium befasst sich verstärkt mit der ordnungsgemäßen Besteuerung von Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten. Dabei sind die Ermittler auch auf Unregelmäßigkeiten gestoßen, wie Ministeriumssprecherin Nancy Eggeling der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe) bestätigte. „In Sachsen-Anhalt sind bei den zuständigen Fahndungs- und Strafsachenstellen in Halle und Magdeburg derzeit fünf Ermittlungsverfahren gegen benannte Personengruppen anhängig“, sagte Eggeling dem Blatt. Genauere Angaben macht das Ministerium nicht.
Andere Bundesländer sind hier sogar schon weiter. Mitte des vergangenen Jahres hatten Meldungen aus Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt: Das dortige Finanzministerium gründete eine eigene Fahndungsgruppe speziell für Influencer und kaufte sogar Steuerdaten an. Anfang April teilte auch Thüringens Finanzministerin Katja Wolf (BSW) mit, dass es im Freistaat deutlich mehr hauptberufliche Influencer gebe als gedacht. Sie sprach von mehr als 500 Personen, einige von diesen hätten über eine Million Follower.
In sozialen Medien lässt sich auf mehrere Arten Geld verdienen. Ein wichtiger Posten ist Werbung: Große Plattformen wie Youtube oder Instagram spielen automatisch Werbeclips ein, die dort aktiven Influencer werden an den Einnahmen beteiligt. Zusätzlich können die Influencer eigene Werbedeals abschließen oder selbst Produkte vertreiben. Und dann gibt es noch Möglichkeiten für direkte Zahlungen durch Abos oder kleine Zuwendungen in Livestreams. Influencer können von mehreren Steuerarten betroffen sein: Neben der Einkommen- fallen bei Überschreiten der jeweiligen Freibeträge Umsatz- und Gewerbesteuern an. Auch Sachzuwendungen wie Werbegeschenke, Reiseeinladungen oder zu testende Produkte gelten steuerlich als Einnahmen.
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