Zur Diskussion um die Einigung zwischen
Bundesgesundheitsministerium und Verband der privaten
Krankenversicherung, nach der privat versicherten Empfängern von
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Beitragsschulden
erlassen werden sollen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
„Ich begrüße es außerordentlich, dass die privaten Krankenkassen
säumigen Bedürftigen im Basistarif ihre Beitragsschulden erlassen
wollen. Ein jahrelanger politischer Streit ist endlich beigelegt.
Mehrere Tausend bedürftige privat Versicherte können aufatmen; Sie
sind nicht mehr mit Beitragszahlungsforderungen konfrontiert. Es wird
sichergestellt, dass auch privat krankenversicherte Bezieherinnen und
Bezieher von Arbeitslosengeld II die Kosten für eine angemessene
Kranken- und Pflegeversicherung tragen können.
Künftig werden die Beiträge durch die Jobcenter direkt überwiesen.
Die Kritik an diesem Vorgehen ist nicht nachvollziehbar: Es geht
nicht darum, Bedürftige gegenüber der Versicherung zu offenbaren.
Vielmehr wird so die fristgerechte Beitragszahlung und damit die
dauerhafte Aufrechterhaltung des vollen Versicherungsschutzes
gewährleistet. Auch die Beitragszahlung von gesetzlich
krankenversicherten Bedürftigen wird unmittelbar mit dem Versicherer
abgewickelt.“
Hintergrund:
Seit 2009 gilt auch für die private Krankenversicherung (PKV)
Versicherungspflicht. Zuvor Nichtversicherte mussten eine Police
abschließen. Für privat versicherte Empfänger von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende zahlten die Jobcenter seither den
im Vergleich zum Basistarif geringeren Satz für gesetzlich
Versicherte. Zu Beginn des Jahres entschied das Bundessozialgericht,
dass der PKV-Beitrag künftig voll finanziert werden muss. Die Frage,
wer die bis dahin aufgelaufenen Beitragsschulden säumiger Bedürftiger
übernimmt, war bislang offen.
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