„Die Verlegung des Demonstrationsortes rüttelt
nicht an der Versammlungsfreiheit. Wie weit dieses Grundrecht
ausgelegt wird, davon zeugen auch die Blockadeversuche des Transports
der Bohrmaschine für den S-21-Fildertunnel: Martialische Aufrufe im
Internet sollten zumindest die Grünen veranlassen, ihre Rolle im
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 zu überdenken.“
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