Stuttgarter Nachrichten: (Freitag) zum VGH-Urteil gegen die Montagsdemo am Stuttgarter Hauptbahnhof:

„Die Verlegung des Demonstrationsortes rüttelt
nicht an der Versammlungsfreiheit. Wie weit dieses Grundrecht
ausgelegt wird, davon zeugen auch die Blockadeversuche des Transports
der Bohrmaschine für den S-21-Fildertunnel: Martialische Aufrufe im
Internet sollten zumindest die Grünen veranlassen, ihre Rolle im
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 zu überdenken.“

Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de