Das von der Bundesregierung verkündete Moratorium kann
das vom Parlament beschlossene Gesetz zur Laufzeitverlängerung nicht
für drei Monate suspendieren – das widerspricht eindeutig der
Verfassung. Eine „Denkpause“ ist kein hoheitlicher Rechtsakt. Weder
der Bundestag noch der Bundesrat sind in einem System kluger
Gewaltenteilung untergeordnete Behörden am Gängelband der
Bundesregierung. Niemand in diesem Staat steht über dem Gesetz, nicht
einmal in einer Notstandssituation. Gerade in Deutschland sollte,
nach den Erfahrungen mit zwei Diktaturen im vergangenen Jahrhundert,
die Bedeutung freier und unabhängiger Parlamente niemals
geringgeschätzt werden.
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Südwest Presse
Lothar Tolks
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