Lärm ist nicht gleich Lärm. Ob nun Kinder schreien
oder ein Presslufthammer wummert, da besteht doch ein erheblicher
Unterschied. Schön, dass das nun endlich auch den Politikern
auffällt. Und gut, dass sie daraus endlich Konsequenzen ziehen: Das
Bundeskabinett hat gestern mit der Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes hohe Hürden für Klagen gegen
Kinderlärm beschlossen. Genervte Nachbarn haben demnach künftig vor
Gericht kaum noch eine Chance, sich gegen Lärm von Kindergärten oder
Spielplätzen zu wehren. Das ist gut so und war längst überfällig. Ein
schlechter Witz ist allerdings die Formulierung des neuen
Gesetzespassus. Denn darin heißt es sinngemäß, dass Kinderlärm in der
Regel keine schädliche Umwelteinwirkung sei. Klar, Kinder machen
Dreck. Und Lärm. Doch sind sie keine Umweltverschmutzer, Kinder sind
unsere Zukunft. Kinder von heute sind die Arbeitskräfte und
Rentenkassenfüller von morgen. Das sollten sich Politiker wie
genervte Nachbarn deutlich vor Augen halten. Dass Nachbarn immer noch
gegen lärmende Kinder in Privathaushalten klagen können, bleibt
allerdings ein Unding. Hier muss die Politik nachziehen und den
nächsten notwendigen Schritt gehen. Damit wird den Eltern aber kein
Persilschein ausgestellt: Sie haben die Pflicht, sich angemessen um
den Nachwuchs zu kümmern, damit es möglichst wenig Grund für Klagen
gibt.
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Südwest Presse
Lothar Tolks
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