Tillmann/Heil: EU-weit einheitliche Transparenz bei Finanzanlagen

Nach langen Verhandlungen haben sich das
EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einheitliche
Regelungen über die Gestaltung von Informationsblättern für
Finanzanlagen geeinigt. Damit konnten die Verhandlungen über die
Verordnung über Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten noch vor
der Europawahl abgeschlossen werden. Die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil erklären dazu:

„Mit der Einigung werden wir EU-weit einheitliche
Informationsblätter für Finanzanlagen bekommen. Damit werden die
bereits seit 2011 in Deutschland bestehenden Regelungen für
Produktinformationsblätter erweitert und verbessert. Verbraucher
können dann auf einen Blick erkennen, welche Chancen und welche
Risiken sie zum Beispiel bei Lebensversicherungen, Fonds und
Zertifikaten erwarten können und wie hoch die Kosten sind. Diese
sogenannten „Beipackzettel“ erleichtern es den Verbrauchern auch, die
Finanzprodukte zu verstehen und zu vergleichen.

Wir begrüßen, dass es nun in Europa einheitliche Standards für
mehr Transparenz bei Finanzprodukten gibt. Mögliche Risiken können
von den Anbietern nun nicht mehr hinter großen Rendite-Versprechen
versteckt werden. Verbraucher können so die Finanzprodukte finden,
die zum eigenen Risikoprofil und den individuellen Lebensumständen
passen. Wichtig ist, dass die Verbraucher diese Informationen auch
tatsächlich wahrnehmen und nutzen.“

Hintergrund:

Die Verordnung über Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten
(sog. PRIIPs – packaged retail and insurance based investment
products) soll EU-weit einen einheitlichen Rahmen für
Anlegerinformationen über „verpackte“ Anlageprodukte wie
Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate
schaffen. Ziel ist es, den Kleinanlegern vergleichbare Informationen
zur Verfügung zu stellen.

Die Verordnung enthält insbesondere Regelungen zu Aufmachung und
Inhalt der Basisinformationsblätter. In der Verordnung wird ferner
festgelegt, dass der Produktanbieter verantwortlich für die
Erstellung des Blattes ist. Darüber hinaus enthält die Verordnung
auch Regelungen zu Sanktionsmöglichkeiten, die im Falle der
Nichtbeachtung verhängt werden können.

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