Vaatz/Steinbach: Menschenrechte sind unteilbar – DDR-Heimkinder dürfen keine Opfer zweiter Klasse sein

Zu den Forderungen der DDR-Heimkinder, dass
Misshandlungen und Erniedrigungen in Einrichtungen in Ost wie West
gleichermaßen in den Blick genommen werden, erklären der
Stellvertretende Vorsitzende Arnold Vaatz und die
menschenrechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Erika Steinbach:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird keine Zurück-setzung der
Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Kinder- und
Jugendeinrichtungen der ehemaligen DDR zu Opfern zweiter Klasse
akzeptieren. Bei Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen sind auch
Heimkinder aus Ostdeutschland zu berücksichtigen. Wir treten für die
Unteilbarkeit der Menschenrechte ein und plädieren deshalb für eine
gesamtdeutsche Regelung.

Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis
1989 insbesondere in den sogenannten geschlossenen Kinderheimen und
Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen
Bedingungen untergebracht. Durch ideologische Indoktrination,
Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen Heimkinder bis
heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in der
Bundesrepublik hatten sie nicht einmal die Chance, dass eine
unabhängige Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte
ihnen gegen diese groben Menschenrechtsverstöße zu Hilfe eilten.

Wenn jetzt Rehabilitationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Unterbringung von Kindern in westdeutschen Heimen in den 50er und
60er Jahren diskutiert werden, dürfen die ostdeutschen Heimkinder
nicht vergessen werden. Ihr Schicksal und seine Folgen müssen uns
beschäftigen. Diese minderjährigen Betroffenen konnten sich ihre
geographische Lage und den Staat, dem sie ausgeliefert waren, in
keinster Weise aussuchen.“

Hintergrund:

Missbrauch und Misshandlungen in den Einrichtungen der ehemaligen
DDR für Kinder und Jugendliche haben eine große Zahl traumatisierter
Opfer hinterlassen. Die ehemalige DDR hat in ihren 474 staatlichen
Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und
besonders im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel verfolgt,
die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die
Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit
1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in
den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene
Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Im Geschlossenen
Jugendwerkhof Torgau waren zwischen 1964 und 1989 über 4.000 Insassen
diesem System in seiner schwersten Ausprägung ausgeliefert. Der
Direktor dieses Jugendwerkhofes hat selbst in seiner pädagogischen
Diplomarbeit beschrieben, wie den Insassen durch Isolationshaft ein
„heilsamer Schock“ zur Beseitigung „individualistischer
Gerichtetheit“ versetzt werden könne. Ehemalige Insassen berichten
heute, dass dieser Direktor mehrfach einsitzende Jugendliche
missbrauchte. Der tatsächliche Umfang des Missbrauchs nicht nur in
Torgau wird erst nach und nach bekannt. Bei einem ersten Aufruf
gingen bereits 93 Berichte zu sexuellem Missbrauch ein.

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