Voßhoff: Entscheidung des Bundesrates zum Mediationsgesetz ist nicht nachvollziehbar

Zum vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur
Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
Konfliktbeilegung hat der Bundesrat heute beschlossen, den
Vermittlungsausschuss anzurufen. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

„Die heutige Entscheidung des Bundesrates ist in hohem Maße
unverständlich und zu bedauern. Sie widerspricht den Interessen der
rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger und all derjenigen, die sich
für eine bessere Streitkultur in Deutschland einsetzen.

Der Bundestag hatte das Gesetz im vergangenen Dezember mit der
Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Es ist zudem auf breite
Zustimmung in der Öffentlichkeit und bei Mediationsverbänden
gestoßen.

Demgegenüber führen einige Länder nun eine unangemessene Debatte
um Begrifflichkeiten, die zudem nur einen Teilbereich des Gesetzes
betreffen. Es ist dabei zutiefst unredlich, wenn behauptet wird, dass
der Bundestag die Mediation an Gerichten abschaffen wolle. Das
Gegenteil ist der Fall: Mit der flächendeckenden Verankerung von
Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche
Streitbeilegung einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren und
kann dieser einen neuen Schub geben. Das Güterichtermodell wird
bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen
praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung
natürlich aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen.

Vor diesem Hintergrund wird sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
weiter dafür einsetzen, dass das Gesetz möglichst bald in Kraft
treten kann.“

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