Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag mit den
Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf zur
Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten
verabschiedet. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der zuständige
Berichterstatter Ansgar Heveling:
„Mit der Einführung des Warnschussarrests im Jugendstrafrecht
erfüllt die christlich-liberale Koalition eine langjährige Forderung
der Union. Die Jugendrichter erhalten ein wirksames neues Instrument
zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Die Jugendgewalt bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau.
Bewährungsstrafen stehen oft am Anfang einer kriminellen Karriere,
werden aber von vielen jungen Straftätern nicht ernst genommen. In
Zukunft besteht die Möglichkeit, parallel zu einer Bewährungsstrafe
einen bis zu vierwöchigen Warnschussarrest anzuordnen. So lernen die
jugendlichen Straftäter, was Freiheitsentzug bedeutet. Der
Warnschussarrest kann einen straffällig gewordenen Jugendlichen
wieder auf den richtigen Weg zurückzuführen.
Wir haben noch eine weitere wichtige Änderung im
Jugendgerichtsgesetz vorgenommen. Das Höchstmaß der Jugendstrafe für
Heranwachsende wird in besonders schweren Mordfällen von zehn Jahren
auf 15 Jahre angehoben. Schwerste Kapitalverbrechen von volljährigen
Tätern, die dann in der Regel in den Genuss des milden
Jugendstrafrechts kommen, erschüttern das Vertrauen der Bevölkerung
in unseren Rechtsstaat. Hier wird künftig eine schuldangemessene
Bestrafung der 18- bis 20-jährigen Straftäter möglich sein.“
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