Voßhoff/Luczak: Koalition lehnt Sammelklagen auf EU-Ebene ab

Der Deutsche Bundestag hat an diesem Donnerstag
eine Stellungnahme zu den Plänen der EU-Kommission verabschiedet, die
auf die Einführung von Sammelklagen hinauslaufen. Dazu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss
Jan-Marco Luczak:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich mit Nachdruck gegen
die Einführung von Sammelklagen aus. Entsprechende gesetzliche
Initiativen der EU-Kommission werden abgelehnt. Die Erfahrungen aus
anderen Rechtsordnungen – etwa den USA – zeigen, dass Sammelklagen
ein erhebliches Missbrauchspotential innewohnt. Es besteht die
Gefahr, dass eine Klageindustrie entsteht. Dabei geht es oft nicht
mehr um die Durchsetzung materieller Rechte. Oftmals werden
Sammelklagen auch mit öffentlichkeitswirksamen Medienkampagnen
begleitet. Aus Angst vor Imageschäden und nicht selten
existenzbedrohenden Prozesskosten werden Unternehmen dabei zu
Vergleichen genötigt, obwohl die zugrunde liegenden Ansprüche
zweifelhaft sind.

Sammelklagen sind zudem mit kontinentaleuropäischen
Rechtsprinzipien, insbesondere den justiziellen Garantien kaum in
Einklang zu bringen. Jeder potentielle Anspruchsinhaber muss nach
unserer Auffassung die Möglichkeit haben, aktiv und selbstbestimmt an
einem Prozess teilzunehmen. Das ist bei Sammelklagen kaum zu
gewährleisten. Sammelklagen führen auch regelmäßig zu einer
einseitigen Privilegierung einer Prozesspartei bei den Kosten oder im
Beweismittelrecht – das verletzt das prozessuale Prinzip der
Waffengleichheit.

Im Ansatz ist zwar richtig: Materielle Rechte, die Verbrauchern
und Unternehmen zukommen, müssen verfahrensmäßig wirksam durchgesetzt
werden können. Dazu gehört auch, gegebenenfalls angemessene
Kompensation für entstandene Schäden zu erlangen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht allerdings keine Defizite bei
der Rechtsdurchsetzung und daher auch keinen Bedarf für weitere
kollektive Rechtsschutzinstrumente. Ein Mehrwert für die Verbraucher
wäre damit nicht verbunden. Im europäischen und deutschen Recht gibt
es bereits viele Instrumente, die eine wirkungsvolle
Rechtsdurchsetzung sicherstellen: Verbandsklagebefugnisse,
Musterklagen und Gewinnabschöpfungsansprüche.“

Hintergrund:

Die Europäische Kommission arbeitet seit mehreren Jahren an
europäischen Vorschriften für kollektive Schadensersatzklagen in
verschiedenen Rechtsgebieten. In diesem Zusammenhang hat sie in
diesem Frühjahr eine öffentliche Konsultation gestartet, bei der alle
interessierten Kreise zu einer Stellungnahme aufgerufen sind.

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