Die 84. Justizministerkonferenz hat auf
Herbsttagung am Donnerstag in Berlin beschlossen, den
strafrechtlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem
Missbrauch durch Lehrer zu verbessern. Dazu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff:
„Die Justizministerinnen und Justizminister haben mit ihrer
Entscheidung das richtige Signal gesendet. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt nachdrücklich den Vorstoß der
Länder, endlich die gesetzliche Lücke beim Schutz von Schülern gegen
sexuelle Übergriffe von Lehrern zu schließen. Der Stundenplan darf
nicht länger darüber entscheiden, ob ein Lehrer sich bei sexuellen
Kontakten zu Schülern strafbar macht.
Erst kürzlich haben zwei Gerichtsentscheidungen ein Schlaglicht
auf die bestehende Schutzlücke geworfen. Das Oberlandesgericht
Koblenz hat im Dezember 2011 einen Lehrer freigesprochen, der mit
einer 14-jährigen Schülerin wiederholt Sex hatte. Es kam nicht zu
einer Verurteilung, weil der Lehrer die Schülerin nur aushilfsweise
persönlich unterrichtet hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte im
April 2012 diese Rechtsprechung, als er in einem ähnlich gelagerten
Fall die Verurteilung eines Realschullehrers zu einer zweijährigen
Bewährungsstrafe aufhob.
Das Problem liegt in der derzeitigen Fassung des einschlägigen
Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§
174 StGB). Die Vorschrift stellt aktuell entscheidend darauf ab, ob
der Schüler dem Lehrer „zur Erziehung…anvertraut ist“. Daran können
nach gefestigter Rechtsprechung Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer
Schülerinnen und Schüler nur vertretungsweise oder z.B. in
freiwilligen Arbeitsgemeinschaften betreut.
Die Justizministerkonferenz hat nun die Länder Bayern und
Rheinland-Pfalz beauftragt einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der
sicherstellt, dass sexuelle Kontakte zu Schülern für alle Lehrer
einer Schule strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir sind den
Ministerinnen und Ministern sehr dankbar und begrüßen diese
Initiative ausdrücklich.“
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