Die Bundesregierung will in diesem Jahr der
zunehmenden Abzockerei mit Gewinnspielverträgen per Telefon einen
Riegel vorschieben. Solche Verträge sollen zum Schutz der Verbraucher
künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen
werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf des
Justizministeriums wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt
und soll danach so bald wie möglich ins Bundeskabinett. Das kündigte
die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, das den
Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausaben) vorliegt. Die
Telefonwerbung für Gewinnspiele bereitet laut Regierung weiter
Probleme, hier gibt es die meisten Beschwerden: „Verbraucher sind
sich bei Vertragsabschluss oft gar nicht bewusst, welche
Verpflichtungen sie damit eingehen“. Es geht um Angebote am Telefon,
sichá in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen –
während des Telefonats wird die Kontoverbindung abgefragt, oft unter
Hinweis auf angeblich in Aussicht stehende Gewinnausschüttungen.
Später werden Mitgliedsbeiträge abgebucht, die monatlich häufig um
die 50 Euro und mehr betragen. Die geplanten Gesetzesregelungen haben
nun das Ziel, „belästigenden Anrufen in diesem Bereich den Boden zu
entziehen“, wie es in der Antwort auf eine Anfrage der
SPD-Bundestagsfraktion heißt. Verbraucherschützer klagen immer wieder
über aggressives Vorgehen der Anbieter. Sie raten deshalb, am Telefon
keinesfalls Kontodaten preiszugeben und im Zweifelsfall Abbuchungen
rückgängig zu machen. Das schon länger geplante „Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken“ soll Abzocke nicht nur am Telefon,
sondern auch im Internet oder beim Inkasso eingrenzen. So sollen die
Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads aus
dem Internet in Rechnung stellen, streng begrenzt werden – dieser
Punkt, bei dem erst vor wenigen Tagen NRW-Justizminister Thomas
Kutschaty (SPD) dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung
anmahnte, ist allerdings innerhalb der Koalition noch umstritten.
Nach Angaben aus Regierungskreisen hat das Innenministerium
grundsätzliche Bedenken angemeldet und warnt vor einer Aushöhlung des
Urheberrechtsschutzes. Im Januar soll in der Abmahn-Frage nun ein
neuer Einigungsversuch gestartet werden, damit das Kabinett
spätestens im Februar das komplette Gesetz auf den Weg bringen kann.
Weiter vorgesehen ist, dass Inkassodienste besser kontrolliert
werden, sie müssen künftig klare Angaben über Auftraggeber, die
konkrete Forderung und die Inkassokosten machen.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de