NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hat sich auf die
„Abmahn-Abzocke“ zwielichtiger Anwälte eingeschossen, könnte
ungewollt jedoch ebenso Autoren, Musiker und Filmemacher treffen. Es
liegt zwar auf der Hand, dass sich dubiose Advokaten im Gewand der
Urheberrechtsschützer an privaten Ersttätern und kleinen
Raubkopierern bereichern wollen. Das Recht muss unterscheiden
zwischen dem falschen Klick im Kinderzimmer und dem gewerblichen
Betrug. Dennoch: Mit dem Vorstoß, unseriösen Praktiken solch
spezialisierter Kanzleien beizukommen, könnte zugleich ein
grundfalsches Signal ausgesendet werden: Filme, Texte und Lieder
seien im Internet frei verfügbar. Wer nicht zahlt, habe kaum etwas zu
befürchten. Diese Bagatellisierung der Gratiskultur im Netz kann auch
die Landesregierung nicht wollen. Das wäre nicht nur unfair gegenüber
den Urhebern, sondern erst recht gegenüber den noch immer vielen
zahlenden Kunden, die Filme, Bücher oder Musik überhaupt erst möglich
machen.
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