Die Deutsche Hospiz-Stiftung warnt vor einer
Ungleichbehandlung bei Schmerzpatienten. „Es darf keine
Zweiklassenschmerzversorgung geben“, sagte der geschäftsführende
Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, dieser Zeitung mit Blick auf
eine Verordnung zur Versorgung Schwerstkranker mit Betäubungsmitteln.
Sie tritt heute in Kraft. Demnach können sich Hospize und
Einrichtungen mit Palliativversorgung Notfallvorräte an
Betäubungsmitteln zulegen – Pflegeheime hingegen nicht. „Die
Verordnung reicht nicht aus“, sagte Brysch. „Von ihr profitieren nur
20.000 Schwerstkranke in Hospizen und ambulanten Einrichtungen der
speziellen Palliativversorgung. Bis zu 400.000 Bewohner in
Pflegeheimen bleiben außen vor.“ Die Hospiz-Stiftung werde einen
neuen Vorstoß bei Gesundheitsminister Bahr machen. „Auch Pflegeheime
müssen Betäubungsmittel für den Notfall vorhalten können.“
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