Es geht um eine Grundsatzfrage: Dürfen Bürgerrechte
für mehr Sicherheit eingeschränkt werden? Die Videoüberwachung im
öffentlichen Raum verletzt Persönlichkeitsrechte, weil Bürger ohne
Einwilligung beobachtet werden können. Deshalb droht eine massive
Klagewelle, wenn Städte Kameras an kritischen Ecken der Kommune
aufbauen. Dass die Stadt Meschede gegen eine mögliche Weisung der
Kommunalaufsicht notfalls selbst klagen will, beschreibt allerdings
eine neue Qualität der Auseinandersetzung. Dabei lohnt es, die Pläne
der Sauerländer Vorreiter im Detail zu begutachten. Verstößt es
wirklich schon gegen die Rechtsordnung, wenn aufgezeichnete Fotos nur
nach Delikten von ausgewählten Ermittlern eingesehen werden können
und sonst automatisch gelöscht werden? Dass der Datenschutz den
Städten bei der Kontrolle der Bürger enge Grenzen setzt, ist
nachvollziehbar. Aber wenn es Angsträume oder
Vandalismus-Schwerpunkte im öffentlichen Raum gibt, dient eine
Videosicherung dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger.
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