WAZ: Mehr Spielraum für Richter – Kommentar von Dietmar Seher

Eingeräumt: Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft
bedeutet längst nicht mehr, dass ein Täter hochbetagt hinter Gittern
stirbt. Die meisten kommen nach 20 Jahren frei. Dennoch hat der
Bundesrichter Thomas Fischer eine wichtige Debatte angestoßen: Wie
gerecht ist eigentlich der Mordparagraf?

Einerseits: Mord ist Mord. Kein Opfer kann wieder zum Leben
erweckt werden. Andererseits: Gerade das deutsche Recht unterscheidet
nicht zwischen einer brutalen, hoch kriminellen, geplanten Tötung und
einem massiven Gefühlsausbruch nach langer Demütigung, der in einem
bewussten, gezielten tödlichen „Befreiungs“-Angriff auf den wehrlosen
Peiniger mündet. Das Strafgesetzbuch lässt dem Richter keinerlei
Spielraum für das Urteil.

Warum nicht von anderen Ländern wie Österreich lernen? Doch bis
die deutschen Justizminister handeln, wird Zeit verstreichen. Der
schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht die Reform noch nicht vor.

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