WAZ: Nach Recht und Gesetz – Kommentar von Walter Bau

Kaum ein Thema ist hierzulande derart mit Emotionen
belegt wie der strafrechtliche Umgang mit Gewalttätern. Auch deshalb
ist es wichtig zunächst zu betonen, was das gestrige Urteil zur
Sicherungsverwahrung n i c h t
 bedeutet: Es geht – einerseits – weder um eine skandalöse
Alimentierung sogenannter „Sextäter“, noch – andererseits – um die
Relativierung abscheulicher Verbrechen. Stattdessen besagt das
Urteil, dass der Staat vier Straftäter dafür entschädigen muss, dass
die Justiz die Männer jahrelang in eine rückwirkend angeordnete
Sicherungsverwahrung sperrte – eine Praxis, die in Deutschland früher
zwar üblich war, inzwischen jedoch höchstrichterlich als rechtswidrig
eingeordnet ist. Ist das Recht? Die Antwort auf diese Frage ist ein
klares Ja. Auch Straftäter, und seien ihre Taten noch so verwerflich,
haben Anspruch darauf, nach Recht und Gesetz behandelt zu werden.
Wird ihnen das verwehrt, steht ihnen dafür eine Entschädigung zu. Die
grundsätzliche Frage, ob der jahrelange rechtswidrige Entzug von
Freiheit durch Geld wieder gutzumachen ist, spielt dabei keine Rolle.

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