WAZ: Politiker sollten Einkünfte abführen – Kommentar von Wilfried Goebels

Oberbürgermeister und Landräte nehmen in der
Kommunalverfassung eine herausgehobene Stellung ein und werden
ordentlich honoriert. So soll die Unabhängigkeit der direkt gewählten
Spitzenpolitiker gewährleistet werden. Dass der Wahlbeamte
zusätzliche Einnahmen für Aufsichtsratsmandate bei kommunalen
Töchtern an die Stadtkasse abführen muss, ist nur logisch.
Schließlich verdankt der Politiker die Wahl in das Kontrollgremium
allein seiner Funktion.

Das muss aber auch gelten, wenn ein Politiker als Aufsichtsrat im
Energiekonzern für wenige Sitzungen im Jahr üppige Honorare erhält.
Das Argument, dass ein Politiker nicht wegen seiner Funktion, sondern
allein aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten im RWE-Gremium sitzt,
zeugt von Arroganz und Weltfremdheit. Hier muss der Innenminister
einen Riegel vorschieben.

Die meisten Landräte und Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen
verfügen über den moralischen Kompass und führen ihre Nebeneinnahmen
ab. Für den Rest der Politiker braucht es eine klare gesetzliche
Regelung, dass Nebeneinkünfte für Wahlbeamte generell untersagt
werden. Nur das schafft Glaubwürdigkeit.

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de