Am Aschermittwoch, 26.2.2020, wird das Bundesverfassungsgericht das
lang erwartete Urteil zu dem heftig umstrittenen § 217 fällen. Ärzte,
Schwerstkranke und Sterbehilfevereine hatten vor vier Jahren in Karlsruhe
Beschwerde gegen den Sterbehilfe-Paragrafen eingereicht. Am selben Tag wird in
der WDR Sendereihe „Die Story“ eine aktualisierte Fassung des Films „Streitfall
Sterbehilfe – Wer bestimmt über mein Ende?“ von Erika Fehse ausgestrahlt.
WDR Fernsehen, Die Story, Mittwoch, 26.2.2020, 22.10 – 22.55 Uhr
Hilfe zum Suizid – das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht
mehr ertragen können. Doch der § 217 stellt die „geschäftsmäßige“ Förderung der
Selbsttötung unter Strafe. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Am Aschermittwoch,
26.2.2020, will das Bundesverfassungsgericht das lang erwartete Urteil zu dem
umstrittenen Paragraphen fällen. Ärzte, Schwerstkranke und Sterbehilfevereine
haben in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Sie sehen sich durch den
Sterbehilfe-Paragraphen in ihren Grundrechten eingeschränkt, in ihrer Gewissens-
und Berufsfreiheit verletzt.
Der Film von Erika Fehse begleitet über fast zwei Jahre Schwerstkranke, die sich
einen „Notausgang“ wünschen, und Palliativmediziner, die verunsichert sind, wie
weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen.
Einer von ihnen ist Dr. Benedikt Matenaer aus Bocholt, der mit seiner
Verfassungsbeschwerde die Abschaffung des § 217 erreichen möchte. Er befürchtet,
dass Patienten bei schwerstem Leid nicht mehr die Betäubungsmittel auf Vorrat
erhalten, die sie brauchen. Denn die könne man auch zum Suizid verwenden, und
das – so die Vermutung – hätte Folgen. Der Palliativmediziner betreut seit
vielen Jahren Jürgen Manthey, der seit einem Hirnstamminfarkt komplett gelähmt
ist. Aus dem sportlichen Mann wurde ein Schwerstbehinderter, der seither kaum
mehr als den Kopf bewegen kann.
Harald Mayer leidet unter Multipler Sklerose. Mittlerweile ist er bis zum Hals
gelähmt, braucht rund um die Uhr Betreuung. Sein Rechtsanwalt, Dr. Robert
Roßbruch, streitet für ihn vor Gerichten um das Betäubungsmittel
Natrium-Pentobarbital, das einen sicheren und schnellen Tod verspricht. Das
wurde Harald Mayer – wie über 100 anderen Schwerstkranken auch – verwehrt. Denn
das Bundesministerium für Gesundheit hat sich grundsätzlich gegen die Herausgabe
gestellt – trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das
hatte 2017 in letzter Instanz entschieden, dass der Staat Patienten in
allergrößter Not ein Mittel zur Selbsttötung nicht verweigern dürfe.
Solch ein Mittel hatte auch Klaus Grosch beantragt, der an einer unheilbaren
Nervenkrankheit litt. Als das abgelehnt wurde, sah er nur noch die Möglichkeit,
nichts mehr zu essen und zu trinken. Im Mai 2019 erschien in einer Zeitung ein
Nachruf, den er zwei Monate vor seinem Tod selbst geschrieben hatte: „Ich bin
nicht verbittert, aber ich klage an – unseren Staat, der es mir verweigert hat,
in Würde zu sterben.“
Befürworter des Paragrafen 217 – wie Prof. Lukas Radbruch, Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, oder Katharina Jaestedt vom
Kommissariat der Deutschen Bischöfe – sehen in der Forderung nach
Selbstbestimmung am Lebensende eine Gefahr. Kranke und alte Menschen könnten
sich unter Druck gesetzt fühlen, „freiwillig“ aus dem Leben zu scheiden, um
niemandem zur Last zu fallen. Sie kämpfen dafür, die palliativmedizinische
Versorgung weiter auszubauen. Nun warten alle auf das Urteil. Die Politiker,
Ärzte, Sterbehilfevereine, Kirchenvertreter und die Betroffenen.
Redaktion: Christiane Mausbach
Fotos finden Sie unter: www.ard-foto.de
Besuchen sie auch die WDR Presselounge: www.presse.wdr.de
Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
WDR Kommunikation
Telefon 0221 220 7100
E-Mail: wdrpressedesk@wdr.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7899/4527551
OTS: WDR Westdeutscher Rundfunk
Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell