Die wichtigste Frage indes bleibt unbeantwortet,
nämlich die, ob die Fünf-Prozent-Hürde, 1953 aus den Erfahrungen der
Weimarer Republik entstanden, noch nötig, angemessen und gerecht ist.
Denn sie hat obskure Folgen: Wer Kleinstparteien wählt, dessen Stimme
gilt letztlich ebenso wenig wie eine ungültige. Selbst bei Millionen
von Wählern kann eine einzige Stimme die Spreu vom Weizen trennen,
künftige Abgeordnete von Nicht-Abgeordneten oder gar
Regierungsmitglieder von Nicht-Regierungsmitgliedern. Ob das den
Wählerwillen widerspiegelt?
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