Mit Soziallotterien wie der „Aktion Mensch“, der
„Deutschen Fernsehlotterie“ oder der „Glücksspirale“ lässt sich
vieles verbinden: Ein Stück TV-Geschichte zum Beispiel, dank
Sendungen wie dem „Großen Preis“ mit so skurrilen Figuren wie Loriots
Wum und Wendelin. Oder Hunderte von sozialen Projekten, die mit den
Überschüssen aus den Lotterien gefördert werden. Und der eine oder
andere Losbesitzer mag sich auch daran erinnern, was er sich von
einem kleineren oder größeren Geldgewinn gegönnt hat. An besessene
Zocker, die mit starrem Blick die Zahlen auf ihrem Los mit denen auf
dem Fernsehschirm vergleichen, dürfte jedoch wohl kaum jemand denken.
Eine Ausnahme bilden hier offensichtlich die Damen und Herren im
sogenannten Glücksspielkollegium, einem Gremium der Bundesländer, das
die Vertriebs- und Werberichtlinien zu Beginn des Jahres massiv
verschärft hat. Der Jugendschutz kann dabei nicht das Argument sein,
denn alle drei großen Anbieter lassen bei Losbestellungen die
Volljährigkeit von der Schufa prüfen. Bleibt also die
Spielsuchtprävention. Sie fraglos ist ein wichtiges Ziel, doch die
Debatte darüber muss auf dem Boden der Realität geführt werden. Dazu
gehört zunächst einmal die Einsicht, dass Menschen, die spielsüchtig
sind, wohl immer einen (Um-)Weg finden, ihrer Sucht nachzugehen. Dass
man es ihnen dabei nicht unnötig leicht machen sollte, liegt auf der
Hand. Es macht aber einen Unterschied, ob ein Gesetzgeber zum
Beispiel Casinos und Spielotheken dazu verpflichtet, es ernst zu
nehmen, wenn sich Spieler dort selbst sperren – oder ob er versucht,
selbst jene Formen des Glücksspiels über Gebühr zu erschweren, bei
denen eigentlich der gute Zweck und nicht der Geldgewinn im
Mittelpunkt steht. Letzteres ist bei der strengeren Regulierung von
Soziallotterien der Fall. Dass „Aktion Mensch“ und „Deutsche
Fernsehlotterie“ nun dagegen prozesssieren, ist verständlich.
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