Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zu Löschungen bei Twitter und Facebook

Lange hat es nicht gedauert, bis das umstrittene
Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Prüfstand kommt. Das gerade in
Kraft getretene Gesetz gegen Hassreden im Internet ist ja wohl
Grundlage der Löschungen von Beatrix von Storchs Beiträgen bei
Twitter und Facebook. Allerdings hieß es gestern: »Die Online-Dienste
machten zunächst keine konkreten Angaben dazu, nach welchen Verfahren
die verschwundenen Beiträge entfernt wurden.« Genau darum geht es
aber. Wer beurteilt Meinungsäußerungen mit welchen Maßstäben? Können
und sollen Firmen die Arbeit des Staatsschutzes machen? Es ist gut,
dass die Frage nach der Volksverhetzung im konkreten Fall nun wohl
recht schnell juristisch untersucht wird. Von Storch behauptete
gestern: »Die politische Korrektheit hat dazu geführt, dass viele,
ernste Probleme nicht mehr beim Namen genannt werden.« Die
Behauptung, man dürfe etwas nicht sagen, tragen AfD-Politiker oft vor
sich her. Entkräften lässt sich dieses Argument am besten mit dem
Beweis des Gegenteils. Löschungen müssen da sehr gut begründet sein,
sonst sind zu einfach zu instrumentalisieren.

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Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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