Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Burkini-Streit

Toleranz ist keine Einbahnstraße, Integration
auch eine Bringschuld. Die Leipziger Richter haben mit ihrem Urteil
zur Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht den
Bildungsauftrag des Staates über ein Glaubensgebot und die
Religionsfreiheit gestellt. Und das ist richtig so. In einer
pluralistischen Gesellschaft darf jeder auf dem Boden des
Grundgesetzes seine weltanschaulichen und religiösen Grundsätze
vertreten. Er darf jedoch nicht die Rechte und Pflichten je nach
religiösen Belang selbst bestimmen – und schon mal gar nicht
erwarten, dass dies akzeptiert wird. Das Gleiche gilt übrigens auch
bei Protesten fundamentalistischer Christen, wenn es um die Teilnahme
am Sexualkundeunterricht oder die Evolutionslehre in der
Biologiestunde geht. Im konkreten Fall argumentieren die 13-jährige
Klägerin und als treibende Kraft ihre Eltern, ein Ganzkörperbadeanzug
stigmatisiere sie. Das ist paradox, wenn das Ziel der Klage die
selbstgewählte Ausgrenzung ist. Die Schule hat ihr mit dem Tragen
eines Burkini eine Brücke gebaut. Über diese sollte sie jetzt gehen.

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