Wenn sich der Nachwuchs bis zur
Besinnungslosigkeit betrinkt, sollen die Eltern zur Kasse gebeten
werden: Mit diesem Vorstoß macht der CDU-Gesundheitsexperte Jens
Spahn pünktlich zu Aschermittwoch Schlagzeilen. Das klingt angesichts
fünfstelliger Fallzahlen pro Jahr zunächst einmal nicht unlogisch.
Die Geldbörse ist ja noch immer das schmerzempflindlichste Organ
eines jeden Bürgers. 100 Euro Koma-Abgabe dürften selbst die
gleichgültigsten Eltern dazu bewegen, mit ihrem Nachwuchs über das
Thema Alkohol zu unterhalten. Doch drei Argumente sprechen gegen
Spahns Vorschlag. Erstens: Wenn das Bußgeld fällig wird, ist das Kind
längst in den Brunnen gefallen. Aufklärung über die Gefahren des
Alkohols muss früher erfolgen. Zweitens: Wenn das drohende Bußgeld
Jugendliche davon anhält, sturzbetrunkene Freunde ins Krankenhaus zu
bringen, dann kann das schlimmstensfalls tödliche Folgen haben.
Drittens: Warum sollen eigentlich nur Eltern für das Fehlverhalten
ihrer Kinder bestraft werden, nicht aber Erwachsene für eigene
Alkoholexzesse? Fazit: Spahns Idee ist doch recht unausgegoren.
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