Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Beschneidung

Die Empörung über das Kölner Urteil, das
medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Jungen als
Körperverletzung wertet, konnte Kanzlerin Angela Merkel nicht länger
ignorieren. »Eine schnelle rechtliche Klarstellung« hat ihr Sprecher
versprochen, »verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen«
müssten straffrei möglich sein. Steffen Seibert beruhigt damit
vielleicht einige Muslime und Juden, aber er ist weit davon entfernt,
eine Lösung zu präsentieren. Die wird es so bald auch nicht geben.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt
bereits, Religionsfreiheit, Elternwille und das Recht auf körperliche
Unversehrtheit seien zu bedenken. Die Bundesregierung kann kaum ein
Gesetz beschließen, das Eltern die Verstümmelung ihrer Söhne erlaubt.
Als solche empfinden nämlich einige Beschnittene den Eingriff. Selbst
wenn es nur wenige sind, die unter dem Schnitt körperlich und
seelisch leiden – der Staat hat ihre Unversehrtheit zu schützen.
Hätte Gott Jungen ohne Vorhaut gewollt – es wäre ihm ein leichtes
gewesen, sie so zur Welt kommen zu lassen.

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