Das Land Nordrhein-Westfalen will in Zukunft
Beamten auf Probe, die älter als 25 Jahre sind, weniger Gehalt
zahlen. Ein entsprechendes Gesetz soll nach Angaben des
Finanzministeriums am 1. April 2013 in Kraft treten. Das berichtet
das Bielefelder Westfalen-Blatt (Montags-Ausgabe) unter Berufung auf
das NRW-Finanzministerium. Heftigen Protest hat bereits die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) angemeldet, schreibt die Zeitung.
Trete die Neuregelung wie geplant in Kraft, würden 31 Jahre alte
Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei der Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Probe 4035 Euro im Jahr weniger verdienen,
sagte GdP-Sprecher Stephan Hegger dem Westfalen-Blatt. Polizisten,
die 25 Jahre und älter seien, würden in der niedrigsten
Besoldungsgruppe A9 (Stufe 2, Grundgehalt 2164,12 Euro) verbleiben.
Bisher hätten diese Polizisten bei der Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Probe je nach Alter Anspruch auf die
Gehaltsstufen drei bis sechs. Kern der geplanten Neuregelung sei,
dass das Alter bei der Einstellung für die Höhe der Besoldung
grundsätzlich keine Rolle mehr spielen soll, sondern die berufliche
Erfahrung, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Zeitung.
Ausnahmen seien nur dann vorgesehen, wenn ein Berufseinsteiger
nachweisen könne, dass er vor seiner Einstellung Tätigkeiten ausgeübt
habe, die für seine spätere Verwendung förderlich seien, wie zum
Beispiel eine andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Auch der
Grundwehrdienst oder Zeiten der Kindererziehung sollen berücksichtigt
werden. Beim Bund und allen anderen Bundesländern gebe es im Hinblick
auf die Besoldung ähnliche Reformbestrebungen, heißt es in dem
Zeitungsbericht. Das Alter allein sei künftig als Kriterium für eine
höhere Besoldung nicht mehr vertretbar und würde auch den Forderungen
oberster Gerichte beziehungsweise des Europäischen Gerichtshofes
zuwiderlaufen. Wie viele Personen von der geplanten Neuregelung
betroffen seien könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt
werden, teilte das Finanzministerium nach dem Zeitungsbericht mit.
Bei der Polizei seien mehr als ein Drittel eines Ausbildungsjahrgangs
betroffen, sagte GdP-Sprecher Hegger dem Westfalen-Blatt. In NRW gibt
es jährlich 1400 Neueinstellungen bei der Polizei. Die GdP fordert,
dass die Kommissaranwärterinnen und -anwärter, die ihre Ausbildung
bei der Polizei bereits begonnen haben, weiter nach der bisher
gültigen Regelung eingruppiert werden. Hegger: »Die Landesregierung
hat junge Menschen mit Gehaltsversprechungen für die Polizei
geworben, von denen sie jetzt nichts mehr wissen will.« Mit dem neuen
Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land NRW befasst sich morgen
(Dienstag, 26. Februar) im Landtag der Unterausschuss Personal des
Haushalts- und Finanzausschusses. Vorgesehen ist eine
Expertenanhörung.
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