Westfalenpost: Mehr Schutz für Amtsträger Von Wilfried Goebels

Beleidigt, bespuckt, angegriffen – Polizisten leiden
als Repräsentanten des Staates besonders unter der zunehmenden
Respektlosigkeit in weiten Teilen der Gesellschaft. Ordnungshüter
haben deshalb einen Anspruch darauf, dass Politik und Justiz
konsequent gegen Angreifer vorgehen. Wenn Verfahren von
Staatsanwaltschaften aus Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt
werden, ist das ein Schlag gegen die innere Sicherheit.

In den Polizeistuben wächst die Frustration, dass Beleidigungen
als Bagatellen erst gar nicht mehr zur Anklage kommen. Wenn Täter
aber straffrei bleiben, sinkt die Hemmschwelle bis hin zu
Tätlichkeiten. Der Staat muss nicht nur das Gewaltmonopol sichern,
seine Amtsträger müssen auch vor verbalen und körperlichen Angriffen
geschützt sein. Deshalb ist die Forderung der Polizeigewerkschaft,
dass jede Beleidigung eines Beamten zur Anzeige gebracht werden muss,
mehr als begründet.

Eine Gesellschaft, die ihre Ordnungskräfte nicht schützt, gibt
sich auf. Ein offenkundiges Zweiklassensystem, in dem für
Justizangehörige bei Beleidigungen grundsätzlich ein öffentliches
Interesse an der Strafverfolgung besteht, nicht aber für Polizisten,
macht sprachlos.

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