Dass Ermittlungen gegen Geheimdienste eine
komplizierte, langwierige und möglicherweise auch fruchtlose
Angelegenheit sind, liegt auf der Hand. Insofern ist das, was
Generalbundesanwalt Harald Range zu befürchten scheint – nämlich die
Erfolglosigkeit eines Ermittlungsverfahrens gegen die früheren
NSA-Bosse – nicht von der Hand zu weisen. Trotzdem hätte er längst
ein offizielles Verfahren einleiten müssen, um Schaden vom
Rechtsstaat abzuwenden. Doch statt entschlossen zu handeln,
(vor-)ermittelt die Behörde erst im Verborgenen, um dann zu kneifen.
Angeblich, weil ein Verfahren allenfalls symbolhaften Charakter
hätte. Möglicherweise ist das so. Allerdings wäre es ein starkes
Signal gewesen, wenn der oberste deutsche Strafverfolger im Sinne der
Freiheitsrechte der eigenen Bürger Taten hätte sprechen lassen. Was
diese Zögerlichkeit für den NSA-Ermittlungsausschuss bedeutet, ist
derzeit noch nicht absehbar. Denn auch die Abgeordneten um den
Sauerländer Patrick Sensburg sind auf Unterlagen und Zeugenaussagen
angewiesen, wenn sie die US-Spionage auf deutschem Boden aufklären
wollen. Zumindest Sensburg hat bis jetzt nicht den Eindruck erweckt,
die Flinte frühzeitig ins Korn werfen zu wollen. Im Sinne der
Privatsphäre und der Freiheit möchte man ihm die Daumen drücken.
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