Westfalenpost: Vergewaltigungsopfer abgewiesen

Ein Missverständnis, sagt die
Betreibergesellschaft der katholischen Krankenhäuser in Köln, die ein
Vergewaltigungsopfer in seiner Not allein gelassen haben. Ein
Missverständnis angesichts einer jungen Frau, die das Schlimmste in
ihrem Leben durchgemacht hat? Will man nicht den handelnden Ärzten
persönlich Herzlosigkeit und ein mangelhaftes Verständnis ihres
hippokratischen Eides unterstellen, muss man fragen, welchem Druck
diese Mediziner ausgesetzt sind, die Leitlinien ihres Trägers zu
erfüllen. Oder gar überzuerfüllen, wie die Träger nun bemüht sind
darzustellen.

Katholische Kliniken dürfen nicht abtreiben.
Das kann man hinnehmen, auch wenn bei Vergewaltigungen der Einzelfall
diskutiert werden müsste. Eine solche Abwägung ist im Rahmen der
kirchlichen Gesetzgebung durchaus – wenn auch sehr selten – möglich.
Die Weigerung aber, ein Vergewaltigungsopfer zu behandeln, ist nicht
hinnehmbar. Rat und Hilfe müssen angeboten werden, das ist ärztliche
Pflicht und christliches Gebot.

Der Kölner Fall, so
tragisch er ist, hat ein Gutes: Das Thema ist ins Licht der
Öffentlichkeit geraten, muss diskutiert werden. Hier sind die
Ethik-Kommissionen der Träger und Verbände gefordert, eindeutige
Richtlinien für die handelnden Krankenhausmitarbeiterinnen zu
entwickeln. Richtlinien, die in erster Linie den Menschen in den
Mittelpunkt stellen.

Die katholische Kirche hingegen sollte
den Fall nutzen, über den Einsatz der Pille danach noch einmal
nachzudenken. Sie mutet vergewaltigten Frauen zu, in einem Gewaltakt
gezeugte Kinder auszutragen. Was das mit Barmherzigkeit zu tun hat,
erschließt sich nicht.

Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160