Der Wähler hat Anspruch darauf zu wissen, bei wem
der Abgeordnete neben dem Mandat auf der Gehaltsliste steht. Und für
welches Honorar. Schließlich soll der gewählte Abgeordnete
Volksvertreter und nicht Interessensvertreter für Lobbyverbände sein.
Wer den Anschein dubioser Zahlungen vermeiden will, muss alle
Einnahmen offenlegen. Nicht nur gegenüber der Landtagspräsidentin,
sondern gegenüber dem Souverän, dem Wähler. Der NRW-Landtag hat seine
Bringschuld bisher nicht erfüllt. Mangelnde Transparenz aber nährt
den Zweifel. Das Mandat als Nebenjob haben sich die Väter der
Verfassung nicht gewünscht. Lobbyverbände sind aktiv wie nie. Zur
Wahrheit gehört aber auch, dass sich 427 der 620
Bundestagsabgeordneten voll aufs Mandat konzentrieren. Das ist im
Landtag nicht anders. Wer aber glaubt, nebenher auf allen Hochzeiten
tanzen zu sollen, darf das nicht länger in einer Grauzone tun. Für
Gesellschafter von Firmen und Kanzleien können mit Rücksicht auf
Interna Ausnahmen nötig sein. In der Regel aber ist volle Transparenz
das Gebot der Stunde. Die Zeiten, dass Angaben über Nebeneinkünfte im
Tresor verschwinden, müssen Vergangenheit sein. Wer die
Mitmach-Gesellschaft fordert, muss die Einkünfte offenlegen.
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