Winkelmeier-Becker/Heil: Koalitionsvertrag stellt die Verbraucher deutlich besser

Musterfeststellungsklage wird noch in diesem Jahr
eingeführt

Mit der Musterfeststellungsklage wird ein wichtiges Projekt im
Verbraucherschutz zügig umgesetzt. Auch darüber hinaus hat der
Verbraucherschutz im Koalitionsvertrag eine hohe Relevanz. Dazu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die
Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

„Mit der Musterfeststellungsklage haben wir ein wichtiges Projekt
für den Verbraucherschutz im Koalitionsvertrags verankert.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch bessere Möglichkeiten
zur gemeinsamen Rechtsdurchsetzung erhalten.

Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche
Art und Weise geschädigt worden ist, schaffen wir eine effektive
Rechtsdurchsetzung. Wichtig ist für uns dabei, dass dadurch keine
–Klageindustrie– nach amerikanischem Vorbild entsteht. Wir werden
daher die Klagebefugnis auf festgelegte qualifizierte Einrichtungen
beschränken. Damit drohende Verjährungen am Jahresende 2018
verhindert werden können, haben wir vereinbart, dass das Gesetz
spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten soll. Auch die
Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. Entschädigung für
Flugverspätungen, verbessern wir.

Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im
Verbraucherschutz werden wir die vorhandenen Marktwächter im Haushalt
verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen; damit wird
auch die Transparenz ihrer Arbeit garantiert. Die Bundesregierung
soll zukünftig zur leichteren Auffindbarkeit von
Verbraucherinformationen ein bundesweites einheitliches –Portal
Verbraucherlotse– anbieten. Wir werden die Verbraucherzentralen mit
der weiteren Bereitstellung von Materialkompassen beauftragen, die
Angebote für die Verbraucherbildung, z.B. für Schulen, bündeln und
zukünftig auch über die Bildungscloud zur Verfügung stehen.

Wir konnten zudem eine ganze Reihe von Vereinbarungen treffen, die
den Menschen im Alltag konkret helfen werden. So wollen wir z.B.
gegen Tachomanipulationen bei Gebrauchtfahrzeugen vorgehen, die
Häufigkeit von Strom-, Wasser- und Gassperren reduzieren, den
Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern und Verbraucherinnen
und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und
Kostenfallen schützen. Im IT-Bereich sollen die Auswirkungen von
computerbasierten Entscheidungen, etwa auf Kreditnehmer und
Jobbewerber, besser überprüfbar werden, genauso wie bei der
dynamischen Preisbildung, durch die verschiedenen Kunden das gleiche
Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Schließlich
wollen wir Buchungs- und Vergleichsplattformen dazu verpflichten, den
Nutzern die Kriterien für ihre Empfehlungen transparenter zu machen
und Interessenkonflikte offenzulegen.“

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